Fischer, Wilhelm und Partner - Steuerberater
16.10.2023 | Julia Wendland

Fünftelregelung für Abfindungen ab 2024

Wachstumschancengesetz - geplante Steueränderungen

Am 30.08.2023 hat das Bundeskabinett den Entwurf für das sog. „Wachstumschancengesetz“ vorgelegt. Dieser soll in November im Bundestag verabschiedet und im Dezember dann im Bundesrat bestätigt werden.

In unseren Steuer-Tipps werden wir ausgewählte geplante Änderungen thematisieren.

Fünftelregelung bei der Lohnsteuer

Erhalten Sie eine Abfindung/Entschädigung vom Unternehmen, wurde durch den Arbeitgeber bisher regelmäßig gleich bei der Lohnsteuer die sog. Fünftelregelung berücksichtigt. Dadurch fiel die Lohnsteuer geringer aus als bei regulärer Lohnbesteuerung.

Da dieses Verfahren für Arbeitgeber kompliziert sei, solle es ab 2024 gestrichen werden – so der Entwurf.

Sie können die Steuermäßigung auch weiterhin in Anspruch nehmen, aber erst auf Antrag.

Konsequenzen

Lohnabrechnungen gehören auch zu unserem Tagesgeschäft. Eine Zusatzbelastung durch die Fünftelregelung sehen wir nicht.

Die Konsequenzen liegen eher beim Arbeitnehmer. Sie bekommen die Lohnsteuer auf den Gesamtbetrag aus Monatslohn plus Abfindung abgezogen. Das bedeutet zunächst Einbuße von Liquidität. Faktisch gewähren sie dem Staat bzw. dessen Finanzbehörden ein zinsloses Darlehen. Die Steuerermäßigung  für Sie greift dann Monate, mitunter bis zu einem Jahr später. Nämlich erst dann, wenn Sie dies in ihrer Steuererklärung geltend machen.

Kein Zweifel: Der Staat braucht Steuern, um seine Verpflichtungen für das Gemeinwesen zu erfüllen.

Jedoch strecken Arbeitnehmer dann Steuern vor, die sie bisher direkt durch Tarifermäßigung sparten. Wissen sie vielleicht nicht, dass und wie sie diese Steuerermäßigung in Anspruch nehmen können, zahlen sie möglicherweise am Ende tatsächlich drauf.

Es bleibt abzuwarten, ob dieser Umstand in der Debatte um das Gesetz hinterfragt werden wird.

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