Fischer, Wilhelm und Partner - Steuerberater
22.10.2020 | Julia Wendland

Corona: Überbrückungshilfe Phase 2

Anträge ab sofort möglich

Endlich ist die Antragstellung für die Überbrückungshilfe 2 möglich. Auch die neuen FAQ sind da. Diese geben Antragstellern sowie prüfenden Steuerberatern und Rechtsanwälten Hilfen für das Antragsverfahren an die Hand.

Um vor allem solchen Branchen und Unternehmen zu helfen, die Corona-bedingt weiterhin besonders unter den behördlich veranlassten Beschränkungen leiden und enorme Umsatzausfälle hinnehmen müssen (wie z. B. das Hotel- und Gaststättengewerbe, die Reise- und Veranstaltungsbranche), wurden für Phase 2 die Zugangsvoraussetzungen erleichtert und die Fixkostenzuschüsse angehoben.

Antragsberechtigt …

sind wie in Phase 1 kleine und mittelständische Unternehmen, Selbständige und Freiberufler aller Branchen, wenn sie die entsprechenden – erleichterten - Kriterien erfüllen, wie zum Beispiel

  • Umsatzeinbruch von mindestens 50 % in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten    

         ODER

  • Umsatzeinbruch von 30 % durchschnittlich in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum

erlitten haben.

Ihr Steuerberater wird in einem ersten Schritt diese und weitere Kriterien prüfen, ehe die eigentliche Antragstellung erfolgen kann.

Förderzeitraum …

sind die Monate September bis Dezember 2020. Damit schließt Phase 2 nahtlos an Phase 1 des Überbrückungshilfe-Programms an. Bereits erhaltene Corona-Hilfen sind bei der Antragstellung selbstverständlich anzugeben und entsprechend anzurechnen.

Förderfähig sind …

auch dieses Mal ausschließlich fortlaufende betriebliche Fixkosten.

Die Höhe der Förderung richtet sich wiederum nach …

der Betroffenheit, d. h. nach dem Prozentsatz des Umsatzausfalls. Hier wurde für Phase 2 zugunsten der Betroffenen noch einmal nachgeschärft.

Der maximale Satz der förderfähigen Fixkosten wurde auf 90 % bei Umsatzeinbruch von mehr als 70 % angehoben.

Da der Umsatzausfall in vielen Fällen bislang nur geschätzt werden kann, ist eine nachträgliche Konkretisierung in der Schlussabrechnung vorgesehen. Diese kann u. U. zu einer Rückzahlung bei geringerem tatsächlichen Umsatzausfall, aber eben auch zu einer Nachzahlung bei höherem Umsatzausfall führen.

Die maximale Fördersumme beträgt 50.000,00 EURO pro Monat über den Förderzeitraum von 4 Monaten (gesamt 200.000,00 EURO). Die Förderobergrenzen für Kleinst- und Kleinunternehmen mit bis zu 5 bzw. 10 Beschäftigten wurden aufgehoben.

Die Antragsfrist …

für Phase 2 endet am 31.12.2020. Anträge können nach Verlautbarung auf der Website des BMWi https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de seit dem 21.Oktober gestellt werden - wiederum zwingend mit Hilfe z. B. eines Steuerberaters.

Sie suchen Rat und Beratung in Sachen Steuern? Sie brauchen Hilfe bei der Beantragung von Überbrückungshilfe?

Dann rufen Sie uns an. Wir sind für Sie da: 0621 / 43 29 68-6

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