Fischer, Wilhelm und Partner - Steuerberater
13.12.2021 | Julia Wendland

Corona – Überbrückungshilfe & Neustarthilfe

Alles verlängert bis 31.03.2022

Hatten wir nicht eigentlich gedacht, die Pandemie sei bis zu diesem Winter so weit unter Kontrolle, dass es nicht wieder zu Umsatzeinbruch, Absagen und Schließungen wie letztes Jahr kommt? 

Weit gefehlt.

Wieder gibt es Corona-bedingte Beschränkungen. Weihnachtsmärkte sind geschlossen, Feiern storniert, das Weihnachtsgeschäft läuft schleppend, die gebuchten Kalender von Solo-Selbständigen leeren sich erneut.

Deshalb haben Bund und Länder am 18. November beschlossen, die Corona-Wirtschaftshilfen bis Ende März 2022 zu verlängern.

Konkret heißt das …

Die Überbrückungshilfe III Plus wird faktisch als Überbrückungshilfe IV bis zum 31.03.2022 weitergeführt. Der Fokus bleibt auf der Fixkostenerstattung. Zusätzlich erhalten besonders schwer von den aktuellen Corona-Maßnahmen betroffene Unternehmen einen angepassten und verbesserten Eigenkapitalzuschuss. Insbesondere Schausteller, Marktleute und private Veranstalter, die wegen der Absage von Advents- und Weihnachtsmärkten betroffen sind, sollen damit eine erweiterte Förderung erhalten.

Zu den bisher bekannten Eckdaten (laut Pressemitteilung 2.12.2021):

Förderzeitraum …

sind die Monate Januar bis März 2022.

Antragsberechtigt …

sind wiederum Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum 2019.

Förderfähig sind …

Fixkosten bis zu 90 % bei einem Umsatzrückgang von über 70 %, wobei die förderfähigen Kostenpositionen weitgehend unverändert bleiben (Miete, Pacht, Zinsen für Kredite, Aufgaben für Instandhaltung, Versicherungen, etc..

Antragstellung …

erfolgt mit Hilfe eines prüfenden Dritten über das Corona-Portal des Bundes.

Was ist neu?

  • ACHTUNG! Modernisierungs- und Renovierungsarbeiten sind künftig nicht mehr förderfähig.
  • Erweiterte beihilferechtliche Spielräume, die die Europäische Kommission kürzlich ermöglicht hat, werden in der Überbrückungshilfe IV genutzt. Dazu gehören u. a. die Erhöhung der Obergrenze für Kleinbeihilfen von 1,8 Mio. Euro auf 2,3 Mio. Euro sowie der Obergrenze für Fixkosten von bislang 10 Mio. Euro auf 12 Mio. Euro und anderes mehr.
     

Neustarthilfe 2022

Auch die Corona-Hilfe für Solo-Selbständige wird als Neustarthilfe 2022 fortgeführt, so dass Betroffene für die Monate Januar bis März wiederum mit bis zu 1.500 Euro monatlich gefördert werden können.

Die entsprechenden FAQs für die Programme 2022 sollen zeitnah auf www.ueberbrueckingshilfe-unternehmen.de veröffentlicht werden.
 

Gut zu wissen …

Die Antragsfristen für die laufenden Programme Überbrückungshilfe III Plus,  Neustarthilfe Plus Juli bis September und Neustarthilfe Plus Oktober bis Dezember sind bis zum 31.03.2022 verlängert.

ACHTUNG! Neustarthilfe Juli bis September und Oktober bis Dezember müssen jeweils gesondert beantragt werden.

Fristen für die Endabrechnungen und für etwaige Rückzahlungen sowie Informationen zu Änderungsanträgen finden Sie bei dem jeweiligen Programm auf www.ueberbrueckingshilfe-unternehmen.de.

Oder Sie fragen uns. Tel. 0621/43 29 68-6

Wir sind für Sie da!

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