Fischer, Wilhelm und Partner - Steuerberater
08.12.2022 | Valerie Höne

Ab 2023 Neubewertung von Immobilien

Auswirkungen auf Schenkung & Erbe

Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2023 enthält einige Neuerungen, voraussichtlich auch beim Bewertungsgesetz für Immobilien. Das heißt: Auf der Grundlage dann geänderter Parameter werden Immobilien neu bewertet.

Was bedeutet das?

Die im Gesetzentwurf vorgesehene Anpassung der Bewertung von Mietwohn- und Geschäfts-grundstücken an die bereits 2021 geänderte sogenannte Immobilienwertermittlungsverordnung könnte dazu führen, dass die Weitergabe von Immobilien an die nächste Generation teurer werden kann, da die Schenkungssteuer entschieden höher liegen könnte, möglicherweise bis zu 50 %.

Auch die dann angenommene Nutzungsdauer einer Wohnimmobilie von 80 Jahren statt der bisher 70 Jahre würde dazu führen, dass der Restwert einer Immobilie steigt, während der Alterswert sinkt.

Zugleich soll die Pauschale für Bewirtschaftungskosten entfallen. Die Kosten müssen dann nachgewiesen werden, so dass die Abschläge deutlich niedriger ausfallen könnten.

Noch in diesem Jahr handeln?

Immobilien an die nächste Generation zu übertragen ist und bleibt ein Dauerthema, dies umso mehr als die Bodenrichtwerte stetig steigen. Jedoch sollte die Ankündigung neuer Parameter zur Bewertung von Immobilien nicht der alleinige Grund sein zu handeln.

Tragen Sie sich jedoch schon seit längerem mit dem Gedanken, Ihr Immobilienvermögen an die Folgegeneration zu übertragen, dann lohnt die Überlegung, dies noch in diesem Jahr zu tun. Ansonsten könnte der Wert der Immobilien 2023 deutlich steigen, so dass die gesetzlichen Freibeträge mitunter nicht mehr ausreichen, Ihr Immobilienvermögen steuerfrei bzw. steuerschonend weiterzugeben.

Auch Modelle wie z. B. der Nießbrauch bieten Steuervorteile, die bei frühzeitiger Übertragung an die kommende Generation in Betracht gezogen werden können.

Kritisch anzumerken ist aus unserer Sicht, dass das Thema Immobilienneubewertung spät entschieden wird. Erst im Oktober hat der Bundesrat Stellung genommen, und nach Beratungen in Finanzausschuss und Bundestag wird erst jetzt - im Dezember (!) - eine Zustimmung zum Gesetz im Bundesrat erwartet.

Da bleibt wenig Zeit für Entscheidungen in Sachen Immobilienübertragung an die Folgegeneratio

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