Fischer, Wilhelm und Partner - Steuerberater
09.06.2021 | Valerie Höne

Ermäßigter Steuersatz für Gastronomie bis Ende 2022

Oberste Finanzbehörde bestätigt Verlängerung

Die Corona-Situation entspannt sich bundesweit. Das Leben normalisiert sich nach und nach. Und seit auch das Gastgewerbe endlich wieder geöffnet hat, zieht es viele Menschen in die Gastronomiebetriebe, um nach der langen Zeit des Lockdowns endlich wieder einmal auszugehen, Freund und Familie unbeschwert zu treffen und sich kulinarisch verwöhnen zu lassen.

Die Nachricht kommt zur rechten Zeit ...

Auch die oberste Finanzbehörde des Bundes und der Länder hat nun mit Schreiben vom 3.06.2021  bestätigt, dass die Verwaltungsregelungen bezüglich des ermäßigten Steuersatzes von 7 % für erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (Getränke sind weiterhin ausgenommen) über den
30. Juni 2021 hinaus bis zum 31. Dezember 2022 verlängert wird.

Wir hatten über diese Pläne bereits am 08.02.2021 berichtet. Steuerentlastung für Gastronomie | FWP - Ihr Steuerberater in Mannheim (steuerberatung-mannheim.com)

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