Fischer, Wilhelm und Partner - Steuerberater
08.02.2021 | Valerie Höne

Steuerentlastung für Gastronomie

Reduzierter Mehrwertsteuersatz auf Speisen soll bleiben

Ende Mai 2020 hatten Bundestag und Bundesrat wegen der Auswirkungen der Corona-Krise insbesondere für Restaurants den reduzierten Mehrwertsteuersatz von 7 % auf Speisen befristet für die Zeit vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021 auf den Weg gebracht.

Nun haben sich am 3. Februar 2021 die Vertreter der CDU/CSU und der SPD in der Sitzung ihres Koalitionsausschusses auf eine Verlängerung der reduzierten Mehrwertsteuer von 7 % für Speisen in der Gastronomie bis 31. Dezember 2022 geeinigt.

Damit reagiert die Koalition darauf, dass die Restaurants von der Corona-Krise weiterhin in besonderem Maße betroffen sind und wegen der anhaltenden Schließungen von der noch bis zum 30. Juni geltenden Mehrwertsteuersenkung nicht profitieren können. Deshalb will die Koalition die reduzierte Mehrwertsteuer von 7% für Speisen über den Juni hinaus befristet bis Ende 2022 verlängern.

Wenn dies nun auch vom Parlament bestätigt würde, wäre das ein Zeichen an die Restaurantbetreiber, das Mut machen und sie mit etwas mehr Zuversicht in die Zukunft schauen lassen dürfte.

Angesichts einer absehbaren Verlängerung der Schließung von Gastronomiebetrieben über den 14. Februar hinaus kann eine Zustimmung vom Parlament erwartet werden.

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