Fischer, Wilhelm und Partner - Steuerberater
22.09.2020 | Julia Wendland

Überbrückungshilfe-Programm verlängert bis 31.12.2020

Programmteil 2: Anträge ab Oktober

Die Überbrückungshilfe hat zahlreichen kleinen und mittelständischen Betrieben und Solo-Selbständigen über die härteste Zeit der Corona-Krise, insbesondere verursacht durch den Lock-down, geholfen.

Inzwischen hat der Koalitionsausschuss am 25.08.2020 beschlossen, die Laufzeit des Programms bis zum 31.12.2020 zu verlängern.

Während der erste Programmteil die Fördermonate Juni bis August 2020 umfasst und laut Bundessteuerberaterkammer unverändert mit der Antragsfrist 30.09.2020 weiter läuft, betrifft der zweite Programmteil die Fördermonate September bis Dezember 2020.

Antragsmöglichkeiten soll es ab Oktober geben.

Einzelheiten sind derzeit nicht bekannt.

Welche Vergleichsmonate herangezogen werden, ob Unternehmen und Solo-Selbstständige, die bereits Überbrückungshilfe für Juni bis August erhalten haben, erneut einen Antrag stellen können und viele weitere Fragen sind noch offen.

Es heißt also abzuwarten, bis der Programmteil 2 in Gesetzestext gegossen und eine Durchführungsverordnung erlassen wurde.

Wir bleiben dran und informieren Sie.

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