Fischer, Wilhelm und Partner - Steuerberater
17.02.2022 | Julia Wendland

Überbrückungshilfe IV + Neustarthilfe 2022

Was ist anders? Was ist neu?

Corona-bedingte Schließungen und Beschränkungen sind nach 2 Jahren noch immer nicht passé. Um nach wie vor besonders schwer betroffene Unternehmen weiter zu unterstützen, führt die Überbrückungshilfe IV die Überbrückungshilfe III Plus fort. Ebenso gibt es eine Neustarthilfe 2022 für betroffenen Solo-Selbständige und Freiberufler. Die jeweiligen Förderbedingungen werden beibehalten und ergänzt.

Nachfolgend einige wichtige Eckdaten

Überbrückungshilfe IV

Förderzeitraum ...

sind die Monate Januar bis März 2022. D. h. Überbrückungshilfe IV kann für bis zu 3 Monate beantragt werden.

Antragsberechtigt ...

sind auch in diesem Programm nur Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 %.

Antragstellung ...

erfolgt wiederum mit Hilfe von prüfenden Dritten über das Corona-Portal des Bundes. Anträge sind seit 7. Januar 2022 möglich. Die Antragsfrist endet aktuell am 30.04.2022.

 

WAS IST ANDERS? WAS IST NEU?

Sonderregelungen ...

So ist eine freiwillige Schließung oder Einschränkung des Geschäftsbetriebes in den Monaten Januar und Februar für eine Antragstellung ausdrücklich nicht hinderlich, wenn der Antragsteller glaubhaft machen kann, dass die staatlich verordneten Zutrittsbeschränkungen den Geschäftsbetrieb so sehr beeinträchtigen, dass eine solche Maßnahme aus Gründen der Wirtschaftlichkeit unumgänglich ist.

Des Weiteren sind branchespezifische Sonderregelungen angepasst worden, insbesondere für die Reise-, Veranstaltungs- und Kulturbranche, für Pyrotechnik-Unternehmen sowie für private Weihnachtsmarktbetreiber, Schausteller und Marktkaufleute.

Zugang zu Überbrückungshilfe IV erhalten nun auch junge Unternehmen, die bis zum 30.09.2021 gegründet wurden (zuvor war der 31.10.2020 der Stichtag).

Der Zugang zu einem Eigenkapitalzuschuss ist vereinfacht worden, und betroffene Unternehmen können erhöhte Beihilferahmen in Anspruch nehmen.

ANDERERSEITS sinkt der maximale Fördersatz von 100 % auf 90 % (bei mehr als 70 % Umsatzeinbruch).

Förderfähig ...

sind wie auch in den Vorgängerprogrammen ausschließlich betriebliche Fixkosten, der Unternehmerlohn ist nicht förderfähig.

 

Neustarthilfe 2022

Solo-Selbständige, unständig Beschäftigte sowie kurzfristig Beschäftigte in den darstellenden Künsten können im Rahmen der Neustarthilfe 2022 im Förderzeitraum Januar bis März 2022 wiederum bis zu 1.500 Euro im Monat, insgesamt also maximal 4.500 Euro, erhalten. Genossenschaften und Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften kann ein Zuschuss von bis zu 18.000 Euro gewährt werden. Die Neustarthilfe 2022 wird als Vorschuss ausgezahlt.

Anträge können Betroffene seit 14. Januar selbst stellen, seit 11. Februar mit Hilfe prüfender Dritter.


Schon jetzt werden Stimmen laut, dass im Gleichklang mit der Verlängerung des erleichterten Zugangs zu Kurzarbeitergeld bis zum 30.06.2022 auch eine Ausdehnung des Förderzeitraums der Corona-Hilfen sinnvoll sein könnte. Andererseits sollen nun die Corona-Einschränkungen bis März Schritt für Schritt aufgehoben werden. Es bleibt also abzuwarten, wie die Politik leetztlich entscheidet.

 

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