Corona-Konjunkturpaket
Mehrwertsteuer-Senkung - und nun?
Die Senkung der Mehrwertsteuer ist ein wesentlicher Kernpunkt des gerade verabschiedeten Milliardenpaketes zur Ankurbelung der Konjunktur in Deutschland nach dem Corona-Tief.
Die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat vorausgesetzt, hieße das, dass für eine begrenzte Zeit - vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 - die Mehrwertsteuersätze wie folgt gesenkt werden würden:
-
Regelsteuersatz von 19 % auf 16 %
-
ermäßigter Satz von 7 % auf 5 %
Für Endverbraucher kann das bedeuten, dass Waren und Leistungen billiger werden.
Für Unternehmen, Handel, Gewerbe und Dienstleister aller Art bleiben jedoch bisher in Sachen Umsetzung Fragen offen, z. B.
- Gilt für die Höhe der Mehrwertsteuer (19 oder 16 %) der Leistungszeitraum oder das Rechnungsdatum?
- Welcher Mehrwertsteuersatz (19 oder 16 %) gilt bei Abschlags- und Anzahlungen, wie sie z. B. bei Architekten und Reisebüros üblich sind?
- Wie wird die Mehrwertsteuer bei Ratenzahlungen gehandhabt?
UND SCHLIEßLICH: Was sollten Unternehmen, Freiberufler und Selbständige bei der Rechnungsgestaltung, Rechnungsstellung und der Abrechnung beachten?
UNSER RAT: Konsultieren Sie einen Steuerberater
Noch Fragen? Rufen Sie uns an: 0621 / 43 29 68-6.
Wir sind für Sie da! Ihr Steuerberater in Mannheim
Teilen Sie diesen Beitrag mit Ihren Freunden, Verwandten, Kollegen oder Nachbarn:
Weitere Steuer-Tipps auf unserer Seite: