Fischer, Wilhelm und Partner - Steuerberater
05.06.2020 | Valerie Höne

Corona-Konjunkturpaket

Mehrwertsteuer-Senkung - und nun?

Die Senkung der Mehrwertsteuer ist ein wesentlicher Kernpunkt des gerade verabschiedeten Milliardenpaketes zur Ankurbelung der Konjunktur in Deutschland nach dem Corona-Tief.

Die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat vorausgesetzt, hieße das, dass für eine begrenzte Zeit - vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 - die Mehrwertsteuersätze wie folgt gesenkt werden würden:

  • Regelsteuersatz von 19 % auf 16 %

  • ermäßigter Satz von 7 % auf 5 %

Für Endverbraucher kann das bedeuten, dass Waren und Leistungen billiger werden.

Für Unternehmen, Handel, Gewerbe und Dienstleister aller Art bleiben jedoch bisher in Sachen Umsetzung Fragen offen, z. B.

  • Gilt für die Höhe der Mehrwertsteuer (19 oder 16 %) der Leistungszeitraum oder das Rechnungsdatum?
  • Welcher Mehrwertsteuersatz (19 oder 16 %) gilt bei Abschlags- und Anzahlungen, wie sie z. B. bei Architekten und Reisebüros üblich sind?
  • Wie wird die Mehrwertsteuer bei Ratenzahlungen gehandhabt?

 

UND SCHLIEßLICH: Was sollten Unternehmen, Freiberufler und Selbständige bei der Rechnungsgestaltung, Rechnungsstellung und der Abrechnung beachten?

UNSER RAT: Konsultieren Sie einen Steuerberater

 

Noch Fragen? Rufen Sie uns an: 0621 / 43 29 68-6.  

Wir sind für Sie da! Ihr Steuerberater in Mannheim

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