Fischer, Wilhelm und Partner - Steuerberater
14.03.2023 | Julia Wendland

Schlussabrechnung für Coronahilfen

Einmalige & letzte Fristverlängerung

Die Frist für die Abschlussrechnungen für die Überbrückungshilfen sowie die November- und Dezemberhilfen über das digitale Antragsportal ist nach mehreren Fristverlängerungen eigentlich der 30. Juni 2023 (siehe auch Aktueller Video-Tipp ).

Neu ist ...

dass eine einmalige und letztmögliche Verlängerung der Einreichungsfrist um sechs Monate durch prüfende Dritte im digitalen Antragsportal beantragt werden kann. 

Jedoch sollte das aus unserer Sicht die absolute Ausnahme sein. Denn eine nochmalige Verlängerung der Einreichungsfrist ist für alle Beteiligten lediglich der Aufschub des Unausweichlichen.

Für prüfende Dritte ist sie durch das geforderte Anlegen eines Organisationsprofils der betreffenden Mandate im digitalen Portal wiederum mit Mehraufwand verbunden, vergrößert den Berg an fristgebundenen Arbeiten und verbessert die Personalsituation keineswegs.

Antragsberechtigte mögen etwas Zeit gewinnen, sofern sie eine Rückforderung von Förderbeträgen befürchten. Obsolet macht es diese jedoch nicht.

Sie haben Fragen? Sie suchen Rat und Beratung in Sachen Lohn, Buchhaltung, Steuern?

Dann rufen Sie uns an: 0621/43 29 68-6

Wir sind für Sie da!

Teilen Sie diesen Beitrag mit Ihren Freunden, Verwandten, Kollegen oder Nachbarn:  

Weitere Steuer-Tipps auf unserer Seite: